Biotopverbund: Rechtliche Grundlagen und Zukunftsvision für die Steiermark

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Ethisch korrekter Umgang mit Lebewesen und Lebensräumen muss in der Gesetzgebung verankert werden. Der Biotopverbund ist ein Schritt zur Renaturierung und zum Naturschutz. Die Umsetzung in das Naturschutzgesetz der Steiermark sowie die Biodiversitätsstrategie Österreichs werden thematisiert.

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  • Steiermark

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  1. Biotopverbund Rechtliche Grundlagen und Zukunftsvision f r die Steiermark

  2. Vorweg: Ethisch korrekter Umgang mit Lebewesen und Lebensr umen muss sich in der Gesetzgebung wiederfinden. Dazu bedarf es eines grundlegenden Bewusstseinswandels. Nicht der Mensch, sondern die Natur ist das Ma aller Dinge. Jemand, der Erde, Feuer, Wasser, Luft und die Tier-, Pilz- und Pflanzenwesen sch tzt und ihnen Ehre erbietet, bewahrt seine eigene Existenz, die direkt mit diesen verbunden ist. Jedes Lebewesen hat nicht nur ein Lebensrecht, sondern verdient auch Ehrerbietung! Wir sind und bleiben Natur, die sch tzt und besch tzt. In diesem Sinne m ssen wir der Natur wieder Raum geben. Der Biotopverbund ist ein erster Schritt dieser Renaturierung Naturschutz berall! Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 2

  3. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Abb.1: EU-Flagge Artikel 3 (1) Es wird ein koh rentes europ isches kologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz besteht aus Gebieten, die die nat rlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhang II umfassen, und mu den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines g nstigen Erhaltungszustandes dieser nat rlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem nat rlichen Verbreitungsgebiet gew hrleisten. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31992L0043&from=FR [Abrufdatum: 20.10.2021] Biotopverbund Steiermark 2030+ 3

  4. Umsetzung in Steiermrkisches Naturschutzgesetz 2 Allgemeine Ziele (1) Die Natur soll in allen ihren Erscheinungsformen und Wechselwirkungen als Daseinsgrundlage aller Lebewesen nur soweit in Anspruch genommen werden, dass sie f r nachfolgende Generationen unter Ber cksichtigung der Erholungswirkung und nachhaltiger Nutzungen des Naturraumes erhalten bleibt. (2) Durch Schutz- und Pflegema nahmen im Sinn dieses Gesetzes sollen erhalten, nachhaltig gesichert, verbessert und nach M glichkeit wieder hergestellt werden: - die Vielfalt, Eigenart und Sch nheit der Natur- oder Kulturlandschaft, - nat rliche Lebensr ume f r Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze, - die biologische Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und der Pilze und die Leistungsf higkeit und das Selbstregulierungsverm gen der Natur sowie ein weitgehend ungest rter Naturhaushalt (z. B. durch die Erm glichung nat rlicher Abl ufe oder die Schaffung eines Biotopverbundes). - Aus: Gesamte Rechtsvorschrift f r Steierm rkisches Naturschutzgesetz 2017 StNSchG 2017, Fassung vom 25.03.2020 [Abrufdatum: 20.10.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 4

  5. Biodiversittsstrategie sterreich Unter Ziel 10 u.a. Quantitativ ausreichender, funktionsf higer Biotopverbund ist eingerichtet (2020+). Ma nahmen: Entwicklung eines Aktionsplanes zur Erhaltung der genetischen Vielfalt wildlebender Arten Umsetzung der Roadmap zur Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen in sterreich berpr fung der Repr sentativit t, der Koh renz und Konnektivit t bestehender Schutzgebiete und Umsetzung der Ergebnisse vor allem im Rahmen bestehender Verpflichtungen Umsetzung der sterreichischen Nationalpark-Strategie und der sterreichischen Klimawandelanpassungsstrategie hinsichtlich Biodiversit t und kosysteme Forcierung und Unterst tzung freiwilliger Ma nahmen zur Schaffung eines Biotopverbundes Erhaltung von Altb umen au erhalb von W ldern mit entsprechender Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Verkehrssicherheit, Wegesicherheit) Umsetzung der Alpenkonvention (insb. Der Protokolle Naturschutz, Bodenschutz und Bergwald) St rkung des Biotopverbundes durch Erh hung der Ausstattungsqualit t, qualitative Verbesserung der relevanten Fl chen und Strukturelemente https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:f634d5ea-ec43-4724-bded-42ba936d6c56/Biodiversitaetsstrategie2020.pdf [Abrufdatum: 20.10.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 5

  6. Bundesnaturschutzgesetz Deutschland 31 Aufbau und Schutz des Netzes "Natura 2000" Der Bund und die L nder erf llen die sich aus den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG ergebenden Verpflichtungen zum Aufbau und Schutz des zusammenh ngenden europ ischen kologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie 92/43/EWG. 34 Vertr glichkeit und Unzul ssigkeit von Projekten; Ausnahmen (5) Soll ein Projekt nach Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgef hrt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes "Natura 2000" notwendigen Ma nahmen vorzusehen. Die zust ndige Beh rde unterrichtet die Kommission ber das Bundesministerium f r Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ber die getroffenen Ma nahmen. https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/33.html [Abrufdatum: 20.10.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 6

  7. Biotopverbund im BNatSchG Deutschland 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung (1) Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschlie lich ihrer Lebensst tten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsf higer kologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 beitragen. (2) Der Biotopverbund soll l nder bergreifend erfolgen. Die L nder stimmen sich hierzu untereinander ab. (3) Der Biotopverbund besteht aus Kernfl chen, Verbindungsfl chen und Verbindungselementen. Bestandteile des Biotopverbunds sind 1. Nationalparke und Nationale Naturmonumente, 2. Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosph renreservate oder Teile dieser Gebiete, 3. gesetzlich gesch tzte Biotope im Sinne des 30, 4. weitere Fl chen und Elemente, einschlie lich solcher des Nationalen Naturerbes, des Gr nen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken, wenn sie zur Erreichung des in Absatz 1 genannten Zieles geeignet sind. (4) Die erforderlichen Kernfl chen, Verbindungsfl chen und Verbindungselemente sind durch Erkl rung zu gesch tzten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des 20 Absatz 2, durch planungsrechtliche Festlegungen, durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Ma nahmen rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gew hrleisten. (5) Unbeschadet des 30 sind die oberirdischen Gew sser einschlie lich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensst tten und Biotope f r nat rlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Sie sind so weiterzuentwickeln, dass sie ihre gro r umige Vernetzungsfunktion auf Dauer erf llen k nnen. (6) Auf regionaler Ebene sind insbesondere in von der Landwirtschaft gepr gten Landschaften zur Vernetzung von Biotopen erforderliche lineare und punktf rmige Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Ma e vorhanden sind, zu schaffen (Biotopvernetzung) 7 http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__21.html[Abrufdatum: 20.10.2021]

  8. Beispiel: Erweiterung im Schsischen NatSchG 21a Biotopvernetzung (zu 21 Abs. 6 BNatSchG) 1Bei der Erhaltung und Schaffung der nach 21 Abs. 6 BNatSchG zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen Landschaftsstrukturelemente soll eine r umlich ausgewogene Verteilung angestrebt und vorhandene Biotopvernetzungsstrukturen, insbesondere Wald, Walds ume, Alleen, Flie gew sser, soweit m glich, ber cksichtigt werden. 2Die erforderlichen Landschaftsstrukturelemente werden, soweit ma st blich und inhaltlich geeignet, in der Landschaftsplanung dargestellt. 3Insbesondere dann, wenn Landschaftsstrukturelemente f r die Vernetzungsfunktion nicht in ausreichendem Ma e vorhanden sind, sind als geeignete Ma nahmen langfristige Vereinbarungen, landschaftspflegerische Ma nahmen, planungsrechtliche Vorgaben und andere geeignete Instrumente zur Mehrung der Fl che, die von Landschaftsstrukturelementen im Sinne von Satz 1 eingenommen wird, zu ergreifen. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12836-Saechsisches-Naturschutzgesetz#p21a [Abrufdatum:20.10.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 8

  9. berquerungshilfen an Verkehrswegen Abb.2: Viadukt Abb.3: Gr nstreifenbr cke Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 9

  10. Bundesprogramm Blaues Band in Deutschland Biotopverbund Bis zum Jahr 2050 sind die Nebenwasserstra en und kologischen Trittsteine im Kernnetz der Bundeswasserstra en leistungsf higer Bestandteil des l nder bergreifenden Biotopverbundes. https://www.blaues-band.bund.de/Projektseiten/Blaues_Band/DE/neu_01_Bundesprogramm/bundesprogramm_node.html [Abrufdatum: 20.10.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 10 Abb.4: Bundeswasserstra enkarte

  11. Grnes Band: Vom Todesstreifen zur Lebenslinie Insgesamt 12.500km langer Korridor Fast 1.300km in sterreich: mit perlenartigem Schutzstatus In Deutschland 1.393km lang (177km ), 2/3 stehen unter Schutz Abb.5: Gr nes Band Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 11

  12. DaRe to Connect (BUND Naturschutz Bayern e.V.) Elf Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen aus acht europ ischen L ndern EU-Donauraumprogramm interreg Danube Transnational Programme Gef rdert durch Europ ischen Fonds f r regionale Entwicklung (EFRE) und Instrument zur Heranf hrungshilfe (IPA) Abb.6, 7: interreg. DaRe to Connect Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 12

  13. DaRe to Connect: Grenzen trennen. Natur verbindet. Projekt zur Entwicklung transnationaler kologischer Korridore am Gr nen Band Ermittlung von geeigneten Korridoren zur Verbindung von Schutzgebieten anhand von Fernerkundungsmethoden Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes mit konkreten Leitlinien Abb.8: Gr nes Band Th ringen-Hessen Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 13

  14. Handbuch Biotopverbund Deutschland (BUND) Strategien zur Planung, Umsetzung und langfristigen Sicherung, Positivbeispiele Verbindlichkeit durch Festlegung von Korridoren in Landschafts- und Raumplanung Erstellung von Fachpl nen, die in Gesamtplanung Beachtung finden m ssen Landesplanung Regionalplanung Kommunalplanung Bsp. Regionalplan: Kernr ume als Regionale Gr nz ge, Gr nz suren oder Vorranggebiete festlegen direkter Einfluss auf Bauleitplanung https://bund-kv-gg.de/service/publikationen/detail/publication/handbuch-biotopverbund-vorschau/ [Abrufdatum: 19.11.2021] Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 14

  15. Stdtischer Biotopverbund Vorbild: Leipzig (Handbuch Biotopverbund S.87 f.) Landschaftsplan mit Leitbild Gr nsystem als Radial-Ring-System (Nutzungsfestlegung) Radial auf Innenstadt zulaufende Gr nelemente (Ziel: Erhaltung und Erg nzung) Ausgewiesene Gr nz ge aus Regionalplan werden mit Abb.9: Leitbild Gr nsystem innerst dtischen Gr nbereichen verkn pft Planerischen Ziele aus Landschaftsplan m ssen in Bauleitplanung Ber cksichtigung finden (naturschutzfachliche Entscheidungsgrundlage) Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 15

  16. Brandenburg (Handbuch Biotopverbund S.73 f.) Raumordnungspl ne Sicherung der Kernfl chen des Biotopverbundes als Vorrangfl chen Sicherung der Verbindungsfl chen als Vorbehaltsgebiete des Naturschutzes Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 16 Abb.10: kologischer Korridor S dbrandenburg

  17. Wildkatzenwegeplan Deutschland (Zsmfg. Handbuch Biotopverbund S.100 ff.) Vorarbeiten durch BUND e.V. Die Vision: 20.000 km Wanderwege f r die Wildkatze und sechs Millionen Hektar Wald in Deutschland vernetzen Ziel: 50m breite Korridore zwischen Waldgebieten Modell erm glicht: - Auswahl von zu verbindenden Kerngebieten, - Identifikation und Sicherung der Funktion von Verbindungsfl chen (Biotopverbundkorridore), - Hilfestellung bei der berwindung bestehender und geplanter Verkehrswege (Querungshilfen), - Zusammenstellung bedeutender Fl chen f r Kompensations- und Ausgleichsma nahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 17 Abb.11: Wildkatzenwegeplan

  18. Wildkatzenwegeplan (Zsmfg. Handbuch Biotopverbund S.100 ff.) Aufbauend auf umfangreiche Kartierungen Seit M rz 2013 Grundlage f r die Waldbiotopverbundplanung des Land Hessens Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 18 Abb.12: Wildkatzen-Wegeplan Hessen

  19. Waldkorridor mit der Zielart Wildkatze Abb.13: Gestaltungsvorschlag eines Waldkorridors Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 19

  20. Wildkatzenwegeplan (Zsmfg. Handbuch Biotopverbund S.100 ff.) Bundesweit bis 2018 knapp 60 ha gesichert ber 60 000 B ume und B sche gepflanzt Ma nahmen der Strukturverbesserung in (Wirtschafts-) W ldern z. T. freiwillige Kooperationen mit Gemeinden, Privatwaldbesitzern und Forst mtern im Projekt Wildkatzensprung von 2011 bis 2017 Engagement von ber 1.200 Ehrenamtlichen Abb.14: Heranwachsende Baumsetzlinge auf der Korridorfl che in Th ringen Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 20

  21. Stiftung KulturLandschaft Gnztal (Handbuch Biotopverbund S.107 ff.) G nz mit 92 km l ngstes Bachsystem in Bayern Projektgebiet von 707 km : EZG mit darin liegenden Moor- und Auenlandschaften Aufgaben: Koordination von Arbeit am Biotopverbund Durchf hrung von Umsetzungsprojekten und Ma nahmen Teil des Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Als wichtiger Entwicklungsbereich f r den landesweiten Biotopverbund BayernNetzNatur aufgef hrt Seit 2016 staatlich zertifizierte Betreiber eines kokontos zahlreiche F rderer, darunter die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, das Bayerische Umweltministerium, der Bayerische Naturschutzfonds sowie Unternehmen aus der Wirtschaft und private Spender Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 21

  22. Stiftung KulturLandschaft Gnztal Abb.15: Gebietskarte mit Ortschaften Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 22

  23. Seegraben-Renaturierung Rheind rkheim/Ibersheim (Stadtgebiet Worms) (Handbuch Biotopverbund S.146 ff.) Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren als Grundlage 2000 bis 2004 wurden ca. 33 ha Ackerfl che durch die Stadt Worms erworben 2005 neu als Gew sserrandstreifen ausgewiesen Insgesamt ca. 50 ha neu geschaffenes Biotopnetz; gesichert, da Stadteigentum Beteiligte Partner: Lokale Agenda 21 f r Worms, Projektgruppe Gew sserrandstreifen Landwirtschaft (Bauernverb nde Rheind rkheim und Ibersheim) DLR Rheinhessen-Hunsr ck-Nahe (fr her Kulturamt Worms) Naturschutzverb nde (NABU, BUND) Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 23

  24. Seegraben-Renaturierung Abb.16: Seegraben-Renaturierung Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 24

  25. Tal der groen Laber, Bayern (Handbuch Biotopverbund S.168 ff.) Planungsphase vom Bayerischen Landesamt f r Umwelt geleitet Projektgruppe aus Vertretern der unterschiedlichen Fachrichtungen (u.a. Bayerischer Bauernverband, Landwirtschaftsverwaltung, Verwaltung f r L ndliche Entwicklung, Naturschutzverwaltung, Wasserwirtschaftsverwaltung, Landschaftspflegeverband, Kommunen) Erhebung detaillierter Daten zur Gew ssersituation, der Pflanzen- und Tierwelt, zur landwirtschaftlichen Nutzung und zur sozi konomischen Situation der Bewirtschafter und bertragung in GIS Daraus getrennte Erarbeitung von Entwicklungszielen (Land-, Wasserwirtschaft und Naturschutz) und Darstellung in Karten Verschneidung der Karten und Darstellung eines Gemeinsamen Planungskonzeptes Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 25

  26. Tal der groen Laber, Bayern (Handbuch Biotopverbund S.168 ff.) Umsetzungsstrategie Beratungsangebot f r Landwirt:innen und Grundst ckseigent mer:innen Erwerb von kologisch sensiblen Fl chen (mit F rderung durch Naturschutzfonds) 120 ha durch Wasserwirtschaft erworben und als Uferstreifen zugeteilt 100 ha Wiesenfl che von Kommunen erworben (artenreiches Extensivgr nland) Neuordnung der Eigentumsverh ltnisse ( kolog. orientiertes Flurneuordnungsverfahren) 3 Flurneuordnungsverfahren auf ber 1000 ha Interdisziplin r besetzte Projektgruppe Als Abschlussma nahme Radweg mit informativen Stationen Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 26

  27. Tal der groen Laber, Bayern (Handbuch Biotopverbund S.168 ff.) Finanzierung Wasserwirtschaftsamt H here Naturschutzbeh rde mter f r L ndliche Entwicklung Gemeinden im Projektgebiet Bayerischer Naturschutzfonds Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 27

  28. Tal der groen Laber, Bayern Abb.17: Entwicklung naturnaher Uferstreifen Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 28

  29. Gewsserrandstreifenprojekt Spreewald (Handbuch Biotopverbund S.184 ff.) Naturschutzgro projekt des Bundes mit Ziel der Reaktivierung einmaliger Gew sserstrecken f r die heimische Tier- und Pflanzenwelt und Aufwertung von Lebensr umen f r Wasserbewohner 1998 Gr ndung Zweckverband Gew sserrandstreifenprojekt Spreewald In erster F rderphase (2001-2003) Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans f r Region Planung durch Moderationsverfahren begleitet mit mehr als 1600 Teilnehmenden (Aufgreifen von Nutzungskonflikten, Er rterung verschiedener Interessen) Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 29

  30. Gewsserrandstreifenprojekt Spreewald (Handbuch Biotopverbund S.184 ff.) 2004 bis 2014 Umsetzung der erarbeiteten Ma nahmen (v.a. wasserbaulicher Art) Im Zentrum standen biotopersteinrichtende Ma nahmen, Fl chenerwerb, Ausgleichszahlungen f r Nutzungseinschr nkungen sowie ffentlichkeitsarbeit und Evaluation 515 ha durch Zweckverband erworben, 65 ha Wald und Sukzessionsfl che gepachtet F r 20 ha Gr nland Extensivierungsvertr ge mit Landwirt:innen und Ausgleichszahlungen f r erwartenden geringeren Ertrag Insgesamt 36 km Flie gew sser revitalisiert Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 30

  31. Gewsserrandstreifenprojekt Spreewald (Handbuch Biotopverbund S.184 ff.) Abb.18: Freie Ufer schaffen neue Lebensr ume Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 31

  32. Gewsserrandstreifenprojekt Spreewald (Handbuch Biotopverbund S.184 ff.) Finanzierung 72,5 % der Kosten von Bund bernommen (12 Mio. ) 20,5 % Land Brandenburg 7 % von Zwecksverbandmitgliedern bernommen Folgekosten werden anteilig durch alle ehemaligen Zwecksverbandmitglieder getragen Evaluation Insgesamt positives Bild nach Kontrolle durch unabh ngiges Planungsb ro und Befragung von betroffenen Landwirt:innen, Fischer:innen, Natursch tzer:innen, Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 32

  33. Umsetzungskonzept Steiermark: Biotopverbund Renaturieren - Lebensr ume vernetzen Naturschutzgebiete durch Naturstra en verbinden Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 33

  34. Zukunftsvision Steiermark Wo m glich im HQ 30 Bereich von Gew sser Mindestens jedoch entlang aller Gew sser (auch Rinnsale) renaturierte Uferbereiche (vorrangig Uferbegleitvegetation, Strauchschicht, extensive Wiesen, das macht rund 8% der steirischen Landesfl che aus) Mindestbreite links- und rechtsufrig* In Siedlungen 10 m Im Freiland 20 m In Schutzgebieten 30 m *gemessen ab B schungsoberkante des Gew ssers bzw. HQ 1 Wasseranschlaglinie Au erhalb von Gew ssern fl chendeckend 10% als zusammenh ngende Pfade sichern (Hecken, W lder, Geh lzgruppen, extensive Wiesenstreifen, Amphibient mpel, K ferburgen, Reptilientrockensteinhaufen) terrestrischer Biotopverbund in Verbindung mit Uferbegleitstreifen, in Summe 18% der steierm rkischen Landesfl che. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 34

  35. Gewssernetz Steiermark Abb.19: Gis Stmk. Gew ssernetz Gesamtl nge ca. 30 000km Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 35

  36. Zukunftsvision Steiermark Kurzbegr ndung f r Engagement: Durch ein fehlendes Biotopverbundsystem kommt es zu einer Verinselung von s mtlichen nat rlichen Lebensr umen (nicht nur von Schutzgebieten). Diese Inseln verarmen durch mangelnden genetischen Austausch. Diese Verschlechterung muss auch aufgrund von EU-Vorgaben (FFH RL, VS RL, Wasserrahmen RL, ) gestoppt werden. Eine Verbesserung durch Verbindlichmachung von Naturstra en f r zahlreiche Lebewesen und Lebensr ume ist Gebot der Stunde! Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 36

  37. Zukunftsvision Steiermark Hintergrund: Aufgrund des gravierenden Naturraum- und Biodiversit tsverlustes und dem damit einhergehenden Artenverlust, gilt es endlich ein zusammenh ngendes Biotopverbundsystem fl chendeckend verbindlich einzurichten. Wir, der Naturschutzbund Steiermark, verfolgen seit Jahren das strategische Ziel, Trittsteinbiotope durch Ankauf zu sichern und fordern gleichzeitig die verbindliche Renaturierung des Biotopverbundsystems - Beginnend entlang unserer Gew sser sollen, wo m glich, im HQ 30 Bereich von Gew ssern, jedoch mindestens links-und rechtsufrig 10 m ab B schungsoberkante im Siedlungsgebiet, 20 m im Freiland und 30 m links- und rechtsufrig in Schutzgebieten Uferbereiche renaturiert werden. Uferbegleitgeh lz/Auwald, Strauchschicht und Wiesenbereiche sollen dort Vorrang haben, auf rund 8 % der Steiermark. Zur Verdichtung au erhalb von Gew ssern, sollen mindestens 10% s mtlicher Fl chen als verbindliche, zusammenh ngende Pfade (ideale in Form von Hecken, W ldern, extensiven Wiesenstreifen, Geh lzgruppen, Amphibient mpeln, K ferburgen, Reptilientrockensteinhaufen, eingerichtet werden. Diese rund 18 % der steirischen Fl chen m ssen dauerhaft f r Tiere und Pflanzen als Lebensraum wirksam sein. Wenn beispielsweise ein Waldtier von einem Wald zum anderen Wald wechseln will, so muss sich dazwischen ein Biotopverbundsystemelement befinden, das in seinem Inneren eine m glichst dem Wald hnliche Umwelt bietet: Wenig Licht, hohe Luftfeuchtigkeit, geringe Windgeschwindigkeit, gute Deckung, niedrige Temperaturen, Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 37

  38. Zukunftsvision Steiermark Grobe Berechnung: Gesamtl nge Gew ssernetz Steiermark x durchschnittlicher gesch tzter Gew sserrand = gesicherter Biotopverbund 30 000km x 0,04km = 1 200 km (entspricht fast 3 x der Fl che Wiens), entspricht rund 8% der steirischen Landesfl che Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte der Gew sserrandstreifen insgesamt in der zehnfachen Breite des jeweiligen Flie gew ssers entstehen, um eine ausreichend hohe Funktionalit t zu gew hrleisten. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 38

  39. Zukunftsvision Steiermark N chste Schritte - rechtlich/Gesetzesnovellen: Formal: Umweltinformationsgesetz-Anfrage zum Umsetzungsstand koh rentes Netzwerk Natura 2000 Das Biotopverbundsystem muss ffentliches Naturschutzgut analog zum ffentlichen Wassergut werden. Die Verwaltung kann analog dem ffentlichen Wassergut erfolgen Bundesgesetz ber die Rechtspers nlichkeit der Lebewesen, also der Arten unserer kosysteme nderung der Bundesverfassung Bundesgrundsatzgesetz ber die Rechtspers nlichkeit der Lebewesen, also Arten unserer kosysteme - Anregung auf Verbindlichmachung der Biotopverbundfl chen im Naturschutzgesetz, in der Raumordnung, im Wasserrechtsgesetz (Auenstrategie u.a.) - entlang s mtlicher Gew sser (HQ30, aber mindestens 10, 20 oder 30 m links- und rechtsufrig) als R ckgrat bei durchschnittlich 20 m rechts- und linksufrig rund 8 % der Landesfl che. Das terrestrische Biotopverbundnetz erfordert zus tzlich anschlie end zum Gew sser 10 % der Landesfl chen. Diese 18 % umfassen die neu zu schaffenden bzw. bestehenden Verbundfl chen, um die bestehenden Schutzgebiete zu verbinden. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 39

  40. Zukunftsvision Steiermark Die f r den Biotopverbund im Waldbereich ben tigten Fl chen m ssen Wald (Standortgerechter Mischwald mit strukturierter Altersabstufung bestenfalls im Typus Mosaikzyklus) im kologischen Sinn sein, keinesfalls jedoch Forst (Standorttauglicher Altersklassenbestand mit nur wenigen Arten) Antrag auf Einrichtung eines Budgettopfes f r sofortige m gliche Ank ufe - z.B. Freikauf von Biberburgen, Ankauf von Fl chen, Naturfreikauf Renaturierungspotential der Agrarabezirksbeh rden im Zusammenlegungs-Verfahren nutzen: In s mtlichen Z-Verfahren Gew sser mit Biotopverbundstreifen (10, 20, 30 m) verbindlich als gesch tzte Landschaftsteile fixieren und anschlie end zum Gew sser weitere zusammenh ngende Heckenanlagen usw. auf mindestens 10% s mtlicher Fl chen f r optimalen Biotopverbund als gesch tzte Landschaftsteile einrichten! Renaturierungsverfahren auf der Grundlage von Zusammenlegungs- bzw.- Flurbereinigungsverfahren Versiegelungsvoraussetzung bei Neuerrichtungen (derzeit rund 10 ha pro Tag in sterreich): Jede unbedingt notwendige neue Versiegelung von Fl chen muss mindestens 1:1 ausgeglichen werden Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 40

  41. Zukunftsvision Steiermark Ziel des Engagements/der Rechtsmittel: Der Biodiversit ts- bzw. Artenverlust-Trend ist gestoppt eine Trendumkehr initiiert - wir sind eine von rund 8,4 Millionen Arten auf dieser Erde mit einem Lebensrecht! Sicherstellen, dass ordnungsgem das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot f r Lebewesen und deren Lebensr ume umgesetzt wird - Eigenrechtsf higkeit von allen Lebewesen eingerichtet Funktionierendes, intaktes Biotopverbundsystem umgesetzt Der Mangel an zusammenh ngenden Lebensr umen (fehlender Biotopverbund) stellt eine gravierende Beeintr chtigung unseres Naturraumes und damit unserer basalen Lebensbedingungen dar und erlangt daher bergeordnetes ffentliches Interesse! St rken der Position des Naturschutzes in Verwaltungsverfahren St rken des Netzwerkes f r Naturschutz Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 41

  42. Zukunftsvision Steiermark Haben wir realistische Chancen auf einen Erfolg unserer Initiative (was spricht f r/wider): Daf r spricht, dass aktuell Biodiversit ts-/Naturschutz als zentrale Aufgabe in allen Bereichen anerkannt wird. Biodiversit tsverlust/Denaturierung, in erster Linie durch Verinselung und Zerst rung von Lebensr umen, ist neben dem Klimawandel die zentrale Herausforderung - das muss noch st rker in das ffentliche Bewusstsein eindringen, daher ist vorbereitend eine intensive und kostenintensive ffentlichkeitsarbeit notwendig. Andere Interessengemeinschaften wie die Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und weitere m ssen erst berzeugt werden. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 42

  43. Zukunftsvision Steiermark Was passiert, wenn wir nichts tun? Verschlechterungstrend geht weiter Weitere Frustration bei allen Beteiligten. Naturschutz, Raumordnung, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft usw. verlieren Reputation Gesichtsverlust/Vertrauenseinbu en/Verlust der Volksn he der Politiker:innen Nichtumsetzung der Vernetzung und Renaturierung von Lebensr umen hat katastrophale Wirkung auf die Biodiversit t Imageverlust von Naturschutz Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 43

  44. Zukunftsvision Steiermark Was ist die Relevanz aus Naturschutzsicht? Artenverlust eind mmen, eventuell sogar stoppen sowie Arten und Lebensr umen wieder Raum geben Landschaft als Lebensraum von Pflanzen, Pilze, Tieren und Menschen wieder in Funktion bringen Landschaft als lebensspendendes Element unmittelbar erlebbar machen Abkehr vom stupiden Nutzungsgedanken und von pekuni rer Beurteilung der Natur Natur als lebensbedingende Funktionseinheit statt verbrauchbares Material erkennen Unser berleben und das der mitbewohnenden Arten Leben lassen und leben Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 44

  45. Zukunftsvision Steiermark Was ist die Relevanz aus Wasserschutzsicht? Grundwasser ist Trinkwasser - durch Schaffung von Naturr umen kommt es zu einer Entlastung unserer Grundwasserk rper: weniger Eintr ge von sch dlichen Stoffen, bzw. Erholung des Wasserk rpers Wasserr ckhalt im Einzugsgebiet entsch rft Hochwasserereignisse Oberfl chengew sser k nnen sich wieder ausbreiten - Mehr Raum f r Gew sser st rkt das Selbstreinigungsverm gen unserer Gew sser Sohleintiefungstendenzen werden durch Renaturierung gestoppt Wasserlebensr ume werden wieder erlebbar Auenstrategie wird umsetzbar Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Guter Zustand! Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 45

  46. Zukunftsvision Steiermark Welche rechtlichen Schritte w ren in weiterer Folge zu setzen: Gesetzliche Verbindlichmachung der Biotopverbundfl chen Anpassung des Naturschutzgesetzes Anpassung des Raumordnungsgesetzes Einrichtung eines dotierten Renaturierungsauffangfonds zur rechtzeitigen Sicherung des Fl chenbedarfs, um landwirtschaftliche Tauschfl chen anbieten zu k nnen. Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 46

  47. Zukunftsvision Steiermark Wer hat noch Interesse? Haben wir Partner:innen die uns unterst tzen k nnen? Naturschutz Beh rde und Politik Biolarge sterreichische Naturschutzjugend Apodemus koteam Zahlreiche Umwelt-NGO s Gemeinden zuerst Naturparkgemeinden Naturschutzakademie Berg- und Naturwacht Umweltanwaltschaft J gerschaft Biberbeauftragte des Landes Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 47

  48. Zukunftsvision Steiermark Dauer / Timing: Bestehende Schutzgebiete, Naturschutzbund Biotope, Biolarge Biotope, NJ Biotope usw. sind als R ckgrat des Biotopverbundsystems vorhanden und k nnen ab sofort kommuniziert werden. Ein Aufruf zur Verbindung und somit Zusammenf hrung dieser zerstreuten Fl chen dauert je nach Engagement und Finanzkraft der Beteiligten Jahre bis Jahrzehnte. Dies ist ma geblich abh ngig von der Kooperation der Partner:innen und dem politischen Willen . EU Biodiversit tsstrategie 2030 vom 20.5.2020, COM (2020) 380 final: 30% Landfl chenschutz bis 2030+ Verpflichtung zur Schaffung von kologischen Korridoren Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 48

  49. Zukunftsvision Steiermark Kostensch tzung: Variante A: Durch hoheitlichen Naturschutz - Vorrangiger Naturschutz Verbindlichmachung: Vorerst: Au er-Nutzungsstellung der Biotopverbundfl chen Personalaufwand bei Gesetzesanpassung Personalaufwand Planerstellung im digitalen Atlas GIS Steiermark Personalaufwand Vermarkung Personalaufwand Kontrolle und Durchsetzung Kompensationszahlungen f r Ertragsverluste Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 49

  50. Zukunftsvision Steiermark Kostensch tzung: Variante B: Biotopsicherung durch Kauf und Schenkung von Biotopen/ Grundst cken: Personalaufwand f r ffentlichkeitsarbeit, Kaufanbahnung, Gestaltung und Verwaltung; Kaufpreis 18 % der Landesfl che Steiermark (2950 km ) bei durchschnittlichem m - Abl sepreis von 4 ergibt rund 11,8 Milliarden ; Vermessungskosten; Notariatskosten/Grundbuchkosten (Bei Zusammenlegungsverfahren durch die Agrarbezirksbeh rde sind die Kosten stark verringert) Naturschutzbund Steiermark, Herdergasse 3, 8010 Graz 50

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