Modernizing Workplace Regulations: Draft Proposal for a New Company Constitution Act

gesetzentwurf f r ein modernes n.w
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Explore the cutting-edge draft proposal for a modern Betriebsverfassungsgesetz, focusing on empowering works councils, simplifying their formation, enhancing environmental and climate protection, ensuring workforce planning, promoting equality and anti-discrimination, addressing globalization and digitalization impact, strengthening workplace democracy, and implementing coalition agreement initiatives. Expert inputs from practitioners and legal scholars are highlighted for a comprehensive analysis.

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Presentation Transcript


  1. GESETZENTWURF FR EIN MODERNES BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ Micha Klapp, Leiterin der Abteilung Recht, DGB-Bundesvorstand Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin HSI Symposium anl sslich 50 Jahre Betriebsverfassungsgesetz von 1972 und Fr hjahrsempfang der Hans-B ckler-Stiftung 7. April 2022, ewerk Berlin und online

  2. Expertise aus Praxis und Rechtswissenschaft fr ein neues Betriebsverfassungsgesetz - Antonius Allgaier, Hauptabteilungsleiter Politik & Grundsatzfragen, IG BAU - Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Mitbestimmung/Betriebsverfassung, IGBCE - Dr. Michael Bolte, Abteilung Grundsatzangelegenheiten und Gesellschaftspolitik, DGB-Bundesvorstand - Micha Heilmann, Leiter der Rechtsabteilung a.D., NGG und Rechtsanwalt - Kerstin Jerchel, Leiterin des Bereichs Mitbestimmung, ver.di Bundesverwaltung - Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum f r Revision und Europ isches Recht - Micha Klapp, Leiterin der Abteilung Recht, DGB-Bundesvorstand - Prof. Dr. Wolfgang D ubler, Universit t Bremen - Dr. Thomas Klebe (Leitung), Wissenschaftlicher Berater des Hugo Sinzheimer Instituts der Hans-B ckler- Stiftung und Rechtsanwalt - Prof. Dr. Olaf Deinert, Georg-August-Universit t G ttingen - Verena zu Dohna, Ressortleiterin Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik, FB Betriebspolitik, IG Metall Vorstand - Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts der Hans-B ckler- Stiftung 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 2

  3. Inhalt 1. Betriebsr te st rken, Betriebsratsgr ndungen erleichtern 2. Umwelt- und Klimaschutz 3. Personalplanung und Besch ftigungssicherung in der Transformation 4. Gleichstellung und Antidiskriminierung 5. Globalisierung, Digitalisierung und Reichweite der Mitbestimmung 6. Digitalisierung, Pers nlichkeitsrechte und Datenschutz 7. Demokratie im Betrieb st rken 8. Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 3

  4. BETRIEBSRTE STRKEN, BETRIEBSRATSGR NDUNGEN ERLEICHTERN 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 4

  5. Betriebsrte strken, Betriebsratsgrndungen erleichtern Besserer Schutz f r Wahl- und Vorfeldinitiator*innen: au erordentliche fristlose K ndigung nur mit Zustimmung des Arbeitsgerichts m glich ( 103 Abs. 1a) in Betrieben mit bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen keine St tzunterschriften mehr Erweiterung des aktiven und passiven Wahlrechts auf Leiharbeitnehmer*innen und arbeitnehmer hnliche Personen ( 14 Abs. 2 A G bleibt unber hrt). Klarstellungen in 20 Abs. 3 bez glich der Kosten der Wahl: Zu den Kosten geh ren auch die Aufwendungen f r Schulung, Beratung und gerichtliche Vertretung des Wahlvorstands oder eines seiner Mitglieder Gilt auch f r Kosten f r Vorbereitungshandlungen zur Betriebsratswahl nach 15 Abs. 3b KSchG, namentlich die Kosten der notariell beglaubigten Erkl rung 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 5

  6. Betriebsrte strken Betriebe ohne Betriebsrat: Gesamt- und Konzernbetriebsrat k nnen Betriebsversammlungen in betriebsratslosen Betrieben durchf hren und haben die Aufgabe, Betriebsratswahlen in betriebsratslosen Betrieben vorzubereiten ( 17); wenn kein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht: Der Arbeitgeber muss einmal j hrlich die Arbeitnehmer*innen zu einer Betriebsversammlung einladen und ber die M glichkeiten der Betriebsratswahl informieren; der Wahlvorstand kann von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft einfacher gerichtlich bestellt werden. 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 6

  7. Betriebsrte strken Regelungen des 78a finden ebenso auf Mitglieder des Betriebsrats Anwendung: Befristet besch ftigte Mitglieder des Betriebsrats k nnen nach der Ma gabe des 78a Abs. 2 ein unbefristetes Arbeitsverh ltnis verlangen Freistellungen soll es bereits ab 100 Arbeitnehmer*innen geben ( 38) ein Anspruch auf Teilfreistellungen wird in Betrieben mit in der Regel weniger als 100 Arbeitnehmer*innen in erforderlichem Umfang vorgesehen ( 38 Abs. 1a) steht Mitbestimmung im Gesetz, ist grunds tzlich ein Initiativrecht gegeben ( 74a Abs. 2) 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 7

  8. Betriebsrte und digitale Betriebsratsarbeit strken Verg tung von Betriebsratsmitgliedern: F r eine angemessene Verg tung von Betriebsratsmitgliedern macht der Entwurf einen Vorschlag, der besser als bisher Qualifikationen und Erfahrungen ber cksichtigt, die im Zuge der Amtsaus bung erworben werden ( 37 Abs. 4). Betriebsversammlungen: M glichkeit der hybriden Betriebsversammlung ( 42 Abs. 3): Betriebsrat muss hybride Form beschlie en reine Video-Betriebsversammlungen sind ausgeschlossen mindestens zwei Betriebsversammlungen m ssen in Pr senz stattfinden die Entscheidung ber die Teilnahme in Pr senz oder per Video liegt allein bei den Besch ftigten; der Arbeitgeber darf keine Form anordnen 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 8

  9. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 9

  10. Umwelt- und Klimaschutz Ausbau der Mitbestimmung beim Umwelt- und Klimaschutz 87 Abs. 1 Nr. 15: Mitbestimmung bei Ma nahmen, die geeignet sind, dem Umwelt- und Klimaschutz zu dienen; neues Initiativ- und Mitbestimmungsrecht f r betriebliche Umweltma nahmen neue Aufgabe des Betriebsrates: berwachung der zugunsten der Besch ftigten geltenden Vorschriften des Umweltschutzrechts, 80 Abs. 1 Nr. 1; M gliche Meinungsverschiedenheiten k nnen im Beschlussverfahren gekl rt werden in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmer*innen soll ein Umweltausschuss gegr ndet werden, 28 Abs. 3 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 10

  11. PERSONALPLANUNG UND BESCH FTIGUNGSSICHERUNG IN DER TRANSFORMATION 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 11

  12. Beschftigungssicherung in der Transformation Fortschritt f r alle? Soziale Gerechtigkeit wird auch in Betrieben verhandelt Herausforderungen in Betrieben: Besch ftigungssicherung; gute Arbeit im Wandel; Weiterbildung und Qualifizierung Mitbestimmung bei Besch ftigungssicherung (1) Das bisherige Vorschlags- und Beratungsrecht bei Besch ftigungssicherungsma nahmen soll zum Mitbestimmungsrecht ausgebaut werden Bei Dissens: neutrale Einigungsstelle kann verbindlich entscheiden ( 92a) 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 12

  13. Beschftigungssicherung in der Transformation Besch ftigungssicherung (2) Interessenausgleich ist Mittel der Betriebsr te, um vom Arbeitgeber geplante Betriebs nderungen bis hin zu Standortschlie ungen abzuwenden oder sozial vertr glicher zu machen; Nicht nur Sozialplan zur Milderung wirtschaftlicher Nachteile soll per Einigungsstelle erzwingbar sein, sondern auch der Interessenausgleich ( 112) Nicht nur Belange des Betriebs ber cksichtigen, auch Besch ftigte und berbetriebliches: Wirtschaftslage im Konzern; Bedeutung f r die Region ( 76 Abs.6) 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 13

  14. Beschftigungssicherung in der Transformation Weiterbildung und Qualifizierung Schl ssel f r Gelingen der Transformation Seit 2021 (Betriebsr temodernisierungsgesetz): allgemeines Initiativrecht der Betriebsr te bei der Berufsbildung. Bei Meinungsverschiedenheiten: Einigungsstelle; allerdings ohne Einigungszwang. Generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Ein- und Durchf hrung von betrieblichen Weiterbildungsma nahmen vorgesehen, auch ber Einigungsstelle erzwingbar ( 97 Abs. 2). 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 14

  15. Personalplanung in der Transformation Mitbestimmung bei Personalplanung Ziele: Besch ftigungssicherung; Schutz insbes. vor Entgrenzung, Verdichtung Personalplanung in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmer*innen soll der Mitbestimmung unterliegen ( 92 Abs.1) Auch in kleineren Betrieben, wenn es um die Eingliederung von Menschen mit Schwerbehinderung, f r Ma nahmen zur Durchsetzung der tats chlichen Gleichstellung der Geschlechter, zur F rderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst tigkeit und der Gleichberechtigung ausl ndischer Besch ftigter im Betrieb geht ( 92 Abs. 3). 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 15

  16. GLEICHSTELLUNG UND ANTIDISKRIMINIERUNG 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 16

  17. Gleichstellung und Antidiskriminierung Art.3 GG und dennoch: Gender Gaps bei Lohn, Sorgearbeit, Arbeitszeit, Rente; Bel stigung, Mobbing Individualarbeitsrecht ist oft wirkungslos Mitbestimmung verbessert Gleichstellung im Betrieb nachweislich Initiativ- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats f r Ma nahmen zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit ( 87 Abs. 1 Nr. 10a) Gleichstellungsaussch sse in Betrieben Arbeitgeber sollen regelm ig ber den Stand der Gleichstellung berichten ( 28 Abs. 2; 43 Abs. 2) Bezug zu ILO bereinkommen 190 in 75 Abs.1 S.2: Betriebsparteien haben ein gewalt- und bel stigungsfreies Arbeitsumfeld sicherzustellen. 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 17

  18. GLOBALISIERUNG, DIGITALISIERUNG UND REICHWEITE DER MITBESTIMMUNG 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 18

  19. Globalisierung: grenzberschreitende Mitbestimmung Zentrale Begriffe (z.B. Betrieb ) stammen aus einer ganz anderen Arbeitswelt! Unternehmen operieren grenz berschreitend, oft global Sog. Matrixorganisationen strukturieren Unternehmen jenseits von Arbeitsorten Strukturver nderungen erfolgen in sehr kurzer Zeit; Digitalisierung beschleunigt und erweitert die M glichkeiten f r Outsourcing Konkretes Problem z.B.: Ausl ndische Konzernspitze; keine Teilkonzernspitze im Inland Europ ische Betriebsr te schlie en die L cken nicht 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 19

  20. Globalisierung: grenzberschreitende Mitbestimmung Der Begriffsbegriff wird erweitert und an den Aufgaben des Betriebsrats ausgerichtet ( 1) Strukturver nderungen eines Betriebs, die sich auf Mitbestimmung auswirken, m ssen sechs Monate zuvor angek ndigt werden ( 1 Abs. 4) Die M glichkeiten, wirksame Mitbestimmung durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung zu kl ren, werden erweitert und stabilisiert ( 3) L nder bergreifende Mitbestimmungsgremien sollen geschaffen werden k nnen ( 3 a) Bei Konzernen mit Spitze im Ausland wird die Mitbestimmung auf Konzernebene sichergestellt, auch wenn keine inl ndische Teilkonzernspitze besteht ( 54) 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 20

  21. DIGITALISIERUNG, DATENSCHUTZ UND PERS NLICHKEITSRECHTE 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 21

  22. Digitalisierung, Datenschutz und Persnlichkeitsrechte Big Data und algorithmisches Management Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten wird erg nzt: Ma nahmen zur Schutz von W rde und Pers nlichkeitsrechten ( 87 Abs.1 Nr.6 a) Ma nahmen des betrieblichen Datenschutzes ( 87 Abs.1 Nr.6b) Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen zur berwachung sch rfen: Eignung statt Bestimmung zur berwachung l st Mitbestimmung aus 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 22

  23. DEMOKRATIE IM BETRIEB STRKEN 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 23

  24. Demokratie im Betrieb strken Einf hrung einer sog. Demokratiezeit ( 81 Abs. 5): Besch ftigte sind mindestens eine Stunde pro Woche von der Arbeit freizustellen, um ihre Beteiligungsrechte in den sie betreffenden Angelegenheiten im Betrieb wahrnehmen zu k nnen Meinungs u erungsfreiheit ( 82a): Klarstellung, dass Besch ftigte berechtigt sind, ihre Meinung im Betrieb zu u ern Gilt ebenso f r die au erbetriebliche Stellungnahme zu betrieblichen Fragen St rkung des Beschwerderechts ( 84, 85) 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 24

  25. Demokratie im Betrieb strken Betriebsversammlungen, 43 Teilnahme von Fremdpersonal, das auf Grundlage von Werk- oder Dienstvertr gen im Betrieb t tig ist, ist zweimal im Jahr vorgeschrieben Mehr Informationspflichten des Arbeitgebers: Situation der Leiharbeitnehmer*innen Quorum f r die Durchsetzung einer Betriebsversammlung wird von 25 % auf 15 % gesenkt 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 25

  26. UMSETZUNG DER VORHABEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 26

  27. Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag Straftaten in der Betriebsverfassung: Behinderung der Betriebsratswahl und Behinderung der Betriebsratsarbeit werden zum Offizialdelikt, 119 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 die Straftat wird von Amts wegen verfolgt, es ist kein Strafantrag mehr n tig Digitales Zugangsrecht: Klarstellende Regelung in 2 Abs. 2, dass der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft Zugang zum Betrieb ber die im Betrieb genutzten elektronischen Kommunikationsmedien gew hrt werden muss Kirchliches Arbeitsrecht auf den Pr fstand: Tendenzschutz soll abgeschafft werden, 118 Nur noch Ausnahmen f r verk ndungsnahe T tigkeiten 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 27

  28. VIELEN DANK FR IHRE AUFMERKSAMKEIT www.boeckler.de Folgen Sie uns auf Twitter: http://twitter.com/arbeitsrechthsi www.dgb.de Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/dgb_news 7. April 2022 Gesetzentwurf f r ein Modernes Betriebsverfassungsgesetz, Klapp (DGB) / Wenckebach (HSI) 28

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