Understanding Ombudsperson Roles in German Academic Institutions

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Explore the role of ombudspersons in German academic structures, their tasks in upholding good scientific practice, and the significance of the DFG Codex guidelines in safeguarding ethical research conduct. Learn how suspected scientific misconduct is addressed through national and local ombudsperson systems.

  • Ombudspersons
  • Academic Integrity
  • Scientific Misconduct
  • DFG Codex
  • German Institutions

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Presentation Transcript


  1. ! Ombudspersonen in der Wissenschaft Strukturen in Deutschland, Aufgaben von Ombudspersonen 2019

  2. Allgemeines zum Ombudswesen in der Wissenschaft ! Zur Aufgabe von Ombudspersonen: Wenn ein Hinweis auf einen m glichen Versto gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) vorliegt, kl ren Ombudspersonen in der Wissenschaft die ihnen vorgetragenen Sachverhalte und geben eine Einsch tzung ab. Au erdem k nnen sie zwischen den Parteien im Zuge der Sachaufkl rung vermitteln. Allgemein stehen Ombudspersonen als Ratgeber in GWP-Fragen sowie bei Fragen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten zur Verf gung. Ombudsstrukturen: Neben der zentralen Einrichtung des Ombudsman f r die Wissenschaft bestehen an den meisten wissenschaftlichen Einrichtungen lokale Ombudsstrukturen. Die Anzahl der gew hlten lokalen Ombudspersonen variiert. In einigen Einrichtungen werden lokale Ombudsgremien eingesetzt. An einigen Einrichtungen unterst tzen lokale Ombudsstellen hnlich der Gesch ftsstelle des Ombudsman f r die Wissenschaft die lokalen Ombuds- personen bei ihrer Arbeit. 2019

  3. Der DFG-Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ! Die Grundlage f r Ombudsarbeit: Der Ombudsman f r die Wissenschaft bezieht sich in seiner Arbeit auf den DFG-Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis von 2019. Lokale Ombudsleute beziehen sich zudem auf die GWP-Regeln, die an den eigenen Einrichtungen verabschiedet wurden. DFG 2019, https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf/ 2019

  4. Der DFG-Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ! Leitlinie 6 (Ombudspersonen) Hochschulen und au erhochschulische Forschungseinrichtungen sehen mindestens eine unabh ngige Ombudsperson vor, an die sich ihre Mitglieder und Angeh rigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden k nnen. Sie tragen hinreichend daf r Sorge, dass die Ombudspersonen an der Einrichtung bekannt sind. F r jede Ombudsperson ist eine Vertretung f r den Fall der Besorgnis der Befangenheit oder der Verhinderung vorzusehen. 2019

  5. Vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten ! Verdacht auf einen Versto gegen die gute wissenschaftliche Praxis Hinweisgeber/in meldet den Verdacht an den berregional t tigen Ombudsman Hinweisgeber/in meldet den Verdacht an die lokale(n) Ombudsperson(en) Beratung oder Sachaufkl rung durch den Ombudsman f r die Wissenschaft Beratung oder Sachaufkl rung durch lokale Ombudsperson(en) an der betroffenen Einrichtung alternativ 2019

  6. Den richtigen Ansprechpartner finden: ! Der Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis gibt eine bersicht ber die Stellen, an die ich mich bei einem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten wenden kann. Die Zust ndigkeiten der unter- schiedlichen Stellen werden ausf hrlich erl utert, was das Finden des richtigen Ansprech- partners erleichtert. DFG 2018, http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ 2019

  7. Das Gremium des Ombudsman fr die Wissenschaft ! Prof. Dr. Stephan Rixen (Sprecher) Lehrstuhl f r ffentliches Recht I - ffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht Universit t Bayreuth Prof. Dr. Renate Scheibe Fachbereich Biologie/Chemie - Pflanzenphysiologie Universit t Osnabr ck Prof. Dr. Daniela M. M nnel Fachbereich Medizin - Immunologie Universit t Regensburg Prof. Dr. Joachim Heberle Fachbereich Physik - Experimentelle Molekulare Biophysik Freie Universit t Berlin 2019

  8. Verfahrensweise ! Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten Hinweisgeber/in informiert lokale oder berregionale Ombudsperson(en) ber Verdacht Untersuchung durch Ombudsperson(en) Verdacht best tigt sich; Versto ist korrigierbar schwerwiegender Versto kann nicht ausgeschlossen werden Verdacht best tigt sich nicht Abgabe an zust ndige Fehlverhaltens- kommission Einstellung des Verfahrens Vermittlung zwischen den Beteiligten 2019

  9. Grundstzliches zur Vorgehensweise ! Die Hinweise auf einen m glichen Regelversto sollten belegbar sein, damit sie auf ihre Substanz gepr ft werden k nnen Der/die Hinweisgeber/in kann sich anonym vom Ombudsman beraten lassen. Eine Vermittlung im konkreten Konfliktfall kann jedoch oft nur mit Namensnennung des bzw. der Hinweisgebers/-geberin erfolgen Durch die auf den GWP-Regeln basierende Sachaufkl rung des Ombudsman soll eine Einsch tzung der Angelegenheit erreicht werden. Au erdem soll eine L sung auf Grundlage der Einsch tzung des Ombudsman gefunden werden. Sanktionierende Ma nahmen durch den Ombudsman sind im Grundsatz nicht vorgesehen. 2019

  10. Grundstzliches zur Vorgehensweise: Vertraulichkeit ! Alle Anfragen und Verfahren werden vertraulich behandelt, insbesondere um einem m glichen ungerechtfertigten Reputationsverlust der Beteiligten entgegenzuwirken. Die Gew hrleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller involvierten Personen. Sie gilt auch ber den Ab- schluss eines Falles hinaus. Eine Kontaktaufnahme des Ombudsman mit der Person, auf die sich der Hinweis bezieht, ist nur mit dem ausdr cklichen Einverst ndnis der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers m glich. Auch alle beteiligten und informierten Personen haben die Vertraulichkeit strikt zu wahren. ABER 2019

  11. Grundstzliches zur Vorgehensweise: Vertraulichkeit ! bei einem begr ndeten Verdacht auf ein schwerwiegendes wissen- schaftliches Fehlverhalten ist der Ombudsman gehalten, die Angelegen- heit an die zust ndige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzugeben. Betr ger k nnen sich nicht auf das Prinzip der Vertraulichkeit im Rahmen eines Ombudsverfahrens berufen. Im Rahmen eines laufenden Fehlverhaltensverfahrens wird weiterhin die Vertraulichkeit gewahrt, w hrend die Hinweise untersucht werden. 2019

  12. Lsungsmglichkeiten ! Wenn nach Einsch tzung des Ombudsman ein Versto gegen die GWP-Regeln vorliegt, wird gepr ft, ob und ggf. wie der Versto korrigierbar ist. Oft erfolgt die Kommunikation zwischen dem Ombudsman f r die Wissenschaft und den Beteiligten schriftlich. In einigen (wenigen) F llen ist ein gemeinsames Gespr ch unter der Moderation des Ombudsman hilfreich. Beispiele: Unberechtigte Datennutzung/ Unklare Datennutzungsrechte Unber cksichtigte Autorschaft Inad quate Doktorandenbetreuung Vereinbarungen bei spezifischen Problemen/ ggf. Betreuer- wechsel Nachtr gliche Herstellung der Autorschaft durch Erratum Aufzeigen der Regeln und Vorschlag von Vereinbarungs- m glichkeiten 2019

  13. Abgrenzung zu anderen Verfahren ! Wenn dem Ombudsman f r die Wissenschaft ein Anfangsverdacht auf ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, gibt er die Angelegenheit an die zust ndige Fehlverhaltenskommission ab. Dort wird die Angelegenheit dann gepr ft und abschlie end eingesch tzt. Der Ombudsman kann nicht parallel oder im Anschluss an eine juristische Pr fungen des selben Sachverhalts t tig werden. Der Ombudsman kann ebenso wenig parallel oder im Anschluss an Pr fungen durch andere zust ndige Instanzen t tig werden. Er ist insbesondere keine Revisionsinstanz f r Ombudsverfahren, die andernorts sachgem gef hrt wurden oder werden. 2019

  14. Kontakt ! Gesch ftsstelle des Ombudsman f r die Wissenschaft J gerstra e 22-23 10117 Berlin 030 20370 484 geschaeftsstelle@ombuds-wissenschaft.de www.ombuds-wissenschaft.de 2019

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